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Verloren NRW
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Was es kostet

Die Arbeit ist unentgeltlich. Sie erstatten die Fahrtkosten — sonst nichts.

Postleitzahl des Verlustorts genügt.

Sobald Sie fünf Ziffern eingeben, steht der Betrag hier.

Die Beträge im Überblick

Was die Fahrtkostenbeteiligung ausmacht, hängt allein an der Entfernung — nicht am Wert des gesuchten Stücks und nicht daran, ob etwas gefunden wird.

Fahrtkostenbeteiligung

Nach Entfernung zur Suchstelle

bis 10 km
10 €
bis 25 km
20 €
bis 50 km
35 €
bis 100 km
60 €
über 100 km
auf Anfrage
Finderlohn
Sie entscheiden

Parkgebühren nach Beleg, falls welche anfallen — meist 0–5 €.

Warum das so ist

Die Fahrtkostenbeteiligung richtet sich nach der Entfernung und steht vorher fest. Parkgebühren kommen nur dazu, wenn tatsächlich welche anfallen, und dann nach Beleg.

Wenn Ihr Stück wieder auftaucht und Sie sich erkenntlich zeigen möchten, entscheiden Sie allein, ob und in welcher Höhe. Es gibt keinen Richtwert, keine Staffel und keine Erwartung.

Was nicht passiert

  • Kein Stundensatz, keine Anfahrtszeit, keine Bereitstellungsgebühr.
  • Kein Mindestbetrag für den Fall, dass nichts gefunden wird — die Fahrtkosten fallen an, mehr nicht.
  • Kein Preisaufschlag, wenn Ihr Stück wertvoll ist. Was es gekostet hat, geht uns nichts an.

Diese Seite ist nicht kommerziell: Sie verlangt keinen Preis und verdient an keiner Suche mit. Erstattet werden allein die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten.

Was passiert, wenn nichts gefunden wird, ob ein Finderlohn fällig wird und wo der Haken an einer unentgeltlichen Hilfe steckt: Das steht bei den häufigen Fragen. Wie eine Suche abläuft, im Ablauf.

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