Was es kostet
Die Arbeit ist unentgeltlich. Sie erstatten die Fahrtkosten — sonst nichts.
Postleitzahl des Verlustorts genügt.
Sobald Sie fünf Ziffern eingeben, steht der Betrag hier.
Die Beträge im Überblick
Was die Fahrtkostenbeteiligung ausmacht, hängt allein an der Entfernung — nicht am Wert des gesuchten Stücks und nicht daran, ob etwas gefunden wird.
Fahrtkostenbeteiligung
Nach Entfernung zur Suchstelle
- bis 10 km
- 10 €
- bis 25 km
- 20 €
- bis 50 km
- 35 €
- bis 100 km
- 60 €
- über 100 km
- auf Anfrage
- Finderlohn
- Sie entscheiden
Parkgebühren nach Beleg, falls welche anfallen — meist 0–5 €.
Warum das so ist
Die Fahrtkostenbeteiligung richtet sich nach der Entfernung und steht vorher fest. Parkgebühren kommen nur dazu, wenn tatsächlich welche anfallen, und dann nach Beleg.
Wenn Ihr Stück wieder auftaucht und Sie sich erkenntlich zeigen möchten, entscheiden Sie allein, ob und in welcher Höhe. Es gibt keinen Richtwert, keine Staffel und keine Erwartung.
Was nicht passiert
- Kein Stundensatz, keine Anfahrtszeit, keine Bereitstellungsgebühr.
- Kein Mindestbetrag für den Fall, dass nichts gefunden wird — die Fahrtkosten fallen an, mehr nicht.
- Kein Preisaufschlag, wenn Ihr Stück wertvoll ist. Was es gekostet hat, geht uns nichts an.
Diese Seite ist nicht kommerziell: Sie verlangt keinen Preis und verdient an keiner Suche mit. Erstattet werden allein die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten.
Was passiert, wenn nichts gefunden wird, ob ein Finderlohn fällig wird und wo der Haken an einer unentgeltlichen Hilfe steckt: Das steht bei den häufigen Fragen. Wie eine Suche abläuft, im Ablauf.